Kompetente Wissensvermittlung mit einem gehörigen Spritzer Selbstironie (vom Dozenten wie auch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern) haben die Bearbeitung des trockenen Themas der Beamtenversorgung heute erfolgreich werden lassen: Die Erwartungen an das von der dvg-bb ausgerichtete Seminar "Beamtenversorgung - was erwartet mich an Pension?" im Schinkelsaal der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund wurden mehr als erfüllt. Die durchgängig positive
Auf der CeBIT hat die Landesregierung Brandenburg ihre Vorstellung einer bürgernahen Verwaltung durch E-Government präsentiert. Auch durch einen Werbefilm. Der ist sehenswert und wir können nur hoffen, dass das nicht Science Fiction bleibt.
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Abweichend von der Spruchpraxis vieler (Ober-)Verwaltungsgerichte ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes in Münster die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften ("Praxisgebühr") in ihrer Fassung vom 30.01.2004 als mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und somit als rechtlich unwirksam bewertet.
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