Die dbb-Spitze will sich für eine Rückkehr zur bundesweiten Einheitlichkeit von Beamtenbesoldung und -versorgung einsetzen. Auch die seit Jahren getrennten Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer von Bund und Kommunen einerseits und der Länder andererseits sollten wieder zusammengeführt werden. Das sagten der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in einem Interview mit dem dbb magazin (Ausgabe 1/2-2015).
In Deutschland sei seit der Föderalismusreform 2006 „ein beamtenrechtlicher Flickenteppich“ entstanden. Aber im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes seien es die Arbeitgeber, die nun nach einer Zwangstarifeinheit riefen, obwohl sie selbst für eine Zerstückelung von Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen sorgten.
Für die anstehende Länder-Einkommensrunde gelte die Maßgabe: „Die Haushalte können nicht allein auf dem Rücken der Beschäftigten saniert werden. Die haben einen Anspruch auf Teilhabe an der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Denn ohne einen funktionierenden öffentlichen Dienst wäre diese wirtschaftliche Entwicklung gar nicht möglich.“ Zudem müssten die Einkommen im öffentlichen Dienst konkurrenzfähig sein, damit die Zahl und Qualität der Bewerber nicht abnehme.
In Sachen Übertragung der so genannten „Mütterrente“ auf den Beamtenbereich werde der dbb die bessere Würdigung der Leistungen von Eltern bei der Erziehung weiterhin einfordern.
Auch über das Staatsverständnis an sich will der dbb in Zukunft mehr sprechen: Der öffentliche Dienst müsse so ausgestaltet sein, dass er von den Bürgern als Partner und nicht wie heute oft als Gegner wahrgenommen werde.