Berechnung der Altersteilzeit-Bezüge unter Rückgriff auf die Mindestnettobetrags-Verordnung 2008 rechtmäßig

Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht die Begründung zu den Urteilen vom 19. Februar 2013 veröffentlicht, in denen entschieden wurde, dass bei vor dem 1. Januar 2010 begonnenen Altersteilzeitarbeitsverhältnissen nach dem TV ATZ die Berechnung des Mindestnettobetrags nach § 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 TV ATZ unter Rückgriff auf die Mindestnettobetrags-Verordnung 2008 rechtmäßig ist. Ein Rundschreiben des Tarifreferats Brandenburg liegt noch nicht vor. Nähe

Altersabhängige Staffelung des Urlaubsanspruchs ist unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte am 20. März 2012 die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für unwirksam (9 AZR 529/10). Damit haben alle Beschäftigen beim Bund und den Kommunen Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Anwendung in Brandenburg: Dem Vernehmen nach soll zunächst die Urteilsbegründung abgewartet werden. Sodann wird sich die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutsch

Warnstreikfreigabe 2

Die Arbeitgeber haben in der zweiten Verhandlungsrunde zur Einkommensrunde 2012 mit Bund und Kommunen ein völlig unzureichendes Angebot vorgelegt. Um den Druck für die nächste und vorerst letzte Verhandlungsrunde am 28. März 2012 zu erhöhen, erteilt die dbb tarifunion für die Zeit ab dem 13. März 2012 bis einschließlich 28. März 2012 die grundsätzliche Freigabe zu Warnstreiks. Die Freigabe betrifft alle Tarifbeschäftigten, die unter das verhandelte Tari

OVG Münster bestätigt Streikverbot für Beamte

Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. März 2012, mit dem das Streikverbot für Beamte bestätigt wurde, ausdrücklich begrüßt. „Der dbb hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die im Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums maßgeblich sind. Diese Auffassung sehen wir durch das Urteil bestätigt. Die bedeutende Rolle des Berufsbeamtentums als Gar...