Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Für die Richterbesoldung in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 gilt dies jedenfalls für die Jahre 2009 bis 2015. So hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 22.09.2017 entschieden (Beschluss – 2 C 56.16) und dem Bundesverfassungsgericht insgesamt acht Verfahren zur Besoldung im L
Als „schwer nachvollziehbar“ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) am 11. Juli 2017 bezeichnet. Er machte klar, dass das Tarifeinheitsgesetz auch in der neuen Form zu einer Verschärfung der Konkurrenzsituation zwischen den Gewerkschaften führen wird.
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Das Bundeskabinett hat am 11.12.2014 den von Ministerin Andrea Nahles (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf beschlossen. Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die Bundesregierung nochmals am gestrigen Morgen nachdrücklich aufgefordert, von dem geplanten Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit abzusehen.
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Das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungsrechts und des brandenburgischen Beamtenversorgungsrechts ist am 20.11.2013 vom Landtag verabschiedet und am selben Tag im GVBl. verkündet worden. Die meisten Regelungen werden bereits am 1.1.2014 in Kraft treten.
Das Innenministerium hat mit mit Schreiben vom 3.12.2013 einführende Hinweise dazu gegeben.